Wie und wo Eltern mitarbeiten können:
Klassenelternvertreter*IN (EV)
Die Eltern aller Schüler*Innen einer Klasse wählen zwei Vertreter*Innen aus ihren Reihen als Ansprechpartner*Innen. Deren Aufgaben sind die Organisation der Elternabende, Vermittlung bei Problemen zwischen Eltern und Lehrkräften, Information der Eltern über aktuelle Fragen und Themen sowie die Wahl des Elternrats.
Elternvollversammlung
Am Anfang eines Schuljahres findet dieser „große Elternabend“ statt. Ein wichtiger Punkt ist die Wahl der neuen Elternratsmitglieder. Dabei können sich alle Eltern zur Wahl stellen. Man muss kein/e Klassenelternvertreter*In sein, um sich in den Elternrat wählen zu lassen.
Elternrat (ER)
Neun Mitglieder (plus drei Ersatzmitglieder) bilden den Elternrat, der eng mit der Schulleitung und den Lehrkräften zusammenarbeitet. Neben seiner Aufgabe, Eltern und Klassenelternvertreter*Innen über aktuelle Schulfragen zu informieren, setzt er sich in der regionalen Öffentlichkeit für die Belange der Schule, z.B. gegenüber der Behörde, ein. Im Elternrat sollte jede Klassenstufe vertreten sein. Die Mitglieder wählen Vertreter*Innen für weitere Gremien wie die Schulkonferenz und den Kreiselternrat.
Schulkonferenz (SK)
Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstverwaltung. Neben der Schulleitung und Mitgliedern der Lehrerkonferenz sowie einer Vertretung des nicht pädagoischen Personals gehören ihr auch drei Mitglieder des Elternrates an. Hier wird unter anderem über das Schulprogramm beschlossen. Die Eltern haben also direkten Einfluss darauf.
Kreiselternrat (KER)
Der Kreiselternrat ist ein schulübergreifendes Gremium. Hier treffen sich Vertreter*Innen aller Elternräte eines Schulkreises, um überregionale „Schulaufgaben“ zu bearbeiten. Unsere Schule gehört zum Schulkreis 31.
Wer mehr wissen will…
Von der Behörde für Schule und Berufsbildung gibt es einen ausführlichen Elternratgeber zur Mitwirkung von Eltern in der Schule, der auch als Publikation bestellt werden kann.